Die zentrale Ansprechperson für den Freiwilligen Polizeidienst befasst sich innerhalb der Polizei mit allen grundlegenden, themenbezogenen Angelegenheiten. Sie fungiert weiterhin als Ansprechperson für die Schutzleute vor Ort (SvO), welche im direkten Kontakt zu den Polizeihelferinnen und Polizeihelfer stehen.
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Südosthessen ist der Freiwillige Polizeidienst zur Erhöhung der subjektiven und objektiven Sicherheitslage in in den folgenden Kommunen eingerichtet:
- Offenbach am Main
- Neu-Isenburg
- Dietzenbach
- Dreieich
- Mühlheim am Main
- Obertshausen
- Rodgau
- Rödermark
- Gründau
- Gelnhausen
- Linsengericht
- Freigericht
- Wächtersbach
- Brachttal
Die ehrenamtlichen Polizeihelferinnen und -helfer zeigen in Form von uniformierter Fußstreife Präsenz, sind für ihre Mitmenschen ansprechbar bzw. bieten proaktiv Hilfe an, melden polizeilich relevante Sachverhalte und treffen bei Bedarf kleinere Maßnahmen der Gefahrenabwehr.
Durch ihr Auftreten in Uniform sorgen sie für ein gutes Sicherheitsgefühl bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Im Bedarfsfall stehen sie als kompetentes Bindeglied zwischen der Bevölkerung und den Polizeibehörden zur Verfügung und können somit für schnelle und unkomplizierte Hilfe sorgen.
Der Freiwillige Polizeidienst ist grundsätzlich präventiv ausgerichtet und soll Vertrauen und Verständnis zwischen Gesellschaft und Polizei fördern.
Für maximal 20-25 Stunden pro Monat (je nach Kommune) wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 7 Euro pro Stunde gezahlt.
Sie haben Interesse das Team als ehrenamtliche/r Helferin und Helfer zu verstärken?
Wir bieten Ihnen gezielte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu sicherheitsrelevanten Themen, Schulung in sozialer und interkultureller Kompetenz und die Möglichkeit einen wertvollen Beitrag für mehr Sicherheit in ihrem persönlichen Umfeld zu leisten.
Voraussetzungen:
Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit können Sie im Freiwilligen Polizeidienst tätig werden, sofern Sie
- mindestens 18 Jahre, höchstens 65 Jahre alt sind,
- gesundheitlich in der Lage sind, die Ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen,
- einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können,
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen
- nach Ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen.
- Sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten
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- Sie nicht zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden sind.
Informieren Sie sich bei Ihrer Ansprechperson im Polizeipräsidium Südosthessen!
Bitte beachten Sie:
Der hier aufgeführte Ansprechpartner ist nicht rund um die Uhr im Dienst!
Sollten Sie dringend Hilfe benötigen, wählen Sie bitte den Notruf 110!