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Zusammenarbeit von Polizei und Schiedsamt in Hessen: Mehrwert für alle

Beilegung von Bagatelldelikten wie Beleidigungen, Rasenmäherlärm und Musik in der Mittagzeit

Zunehmend werden Streitigkeiten ohne vorherigen Versuch einer Streitbeilegung bei der Polizei angezeigt und vor die Gerichte gebracht. Dabei handelt es sich oftmals um Nachbarschaftsstreitigkeiten, die beispielsweise durch Musik in der Mittagszeit, Lärm vom Rasenmäher, zu hohe Hecken oder auch durch Bagatelldelikte wie Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Beleidigung entfacht werden. Diese Streitigkeiten belasten nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft, sondern kosten die Beteiligten Zeit, Geld und Nerven. Häufig mit dem Ergebnis, dass es bei erstrittenen Urteilen häufig nur Verlierer gibt. Was viele nicht wissen: Es gibt oftmals einen besseren Weg, gemeinsam nach einer Vereinbarung zu suchen und sich außergerichtlich zu einigen. Die hessische Polizei hat mit dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Hessen e. V. (BDS Hessen e. V.) diese Problematik erkannt und eine Konzeption zur „Intensivierung der Zusammenarbeit der hessischen Polizei und hessischen Schiedsämter“ erarbeitet.

Entlastung für Polizei, Staatsanwaltschaften und ein Beitrag zur Prävention

Die Konzeption beschreibt nicht nur die Grundsätze und Maßnahmen zur Stärkung des Schiedsamtes durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der hessischen Polizei und den hessischen Schiedsämtern, sondern soll vor allem den Kolleginnen und Kollegen Handlungssicherheit beim Umgang mit der außergerichtlichen Streitschlichtung geben. Die Aufgabe der Gefahrenabwehr verpflichtet die Polizei gegenüber der Allgemeinheit oder dem Einzelnen, drohende Gefahren abzuwehren bzw. Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen, und zwar in aller Regel auch unmittelbar. Die Schiedsperson hingegen soll dafür Sorge tragen, dass es zukünftig zu solchen Störungen des sozialen Friedens nicht mehr kommt.

Die Polizei ist nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet, Anzeigen der Bürgerinnen und Bürger entgegenzunehmen. Auch solche, bei denen ersichtlich kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Im Rahmen der Ermittlungsarbeit bietet es sich aber in bestimmten Fällen an, die örtlichen Schiedsstellen mit einzubeziehen. Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass es hier durchaus zu beachtlichen Erfolgen kommt. Sowohl bei der Polizei vor Ort als auch bei den Staatsanwaltschaften können Ressourcen eingespart und der soziale Frieden nachhaltiger gestärkt werden. Gleichzeitig werden weitere Eskalationsstufen bei sogenannten Bagatelldelikten verhindert, psychische, physische, finanzielle und materielle Schäden reduziert und somit auch ein Beitrag im Rahmen der Prävention geleistet.

Das Verfahren beim Schiedsamt - einfacher als man denkt

Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Kommune. Schiedspersonen werden auf Vorschlag der Kommunalparlamente gewählt und vom zuständigen Amtsgericht bestätigt.

Sie sind von ihrer Persönlichkeit besonderes befähigt, arbeiten unabhängig, geduldig, streitschlichtend und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ein Verfahren beim Schiedsamt wird durch einen schriftlichen oder mündlichen Antrag eingeleitet. 
Zuständig ist in der Regel das Schiedsamt, in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt. Durch das Schiedsamt wird, anders als bei Gericht, schon wenige Tage später ein Termin festgesetzt, zu dem beide Parteien erscheinen müssen und Gelegenheit haben, sich auszusprechen. Wurde ein Kompromiss gefunden, wird ein Vergleich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben. Die Erfolgsquoten für eine Einigung liegen bei beachtlichen 60 – 70 %, die gerichtliche Vergleichsquote hingegen bei maximal 5 %. Eine Einigung durch das Schiedsamt ist zudem wesentlich kostengünstiger, hat kürzere Verfahrenszeiten gegenüber den meisten Prozessen und leistet einen Beitrag zum sozialen Frieden. Zudem erfahren solche Entscheidungen bei den Parteien eine deutlich höhere Akzeptanz.

Zusammenarbeit und Umsetzung

Für die Umsetzung der Konzeption wurde im Hessischen Landeskriminalamt eine Landeskoordinierungsstelle eingerichtet, die im stetigen Austausch mit dem BDS Hessen e. VÖffnet sich in einem neuen Fenster. steht. Im Rahmen einer Vortragsreihe wurden in allen sieben Polizeipräsidien Veranstaltungen unter Beteiligung des Vorsitzenden des BDS Hessen e. V.Öffnet sich in einem neuen Fenster, Herrn Bodo Winter, durchgeführt. Die örtlich zuständigen Schiedspersonen stehen mit den Polizeirevieren und -stationen in Kontakt und bilden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus, um die Inhalte an ihre Organisationseinheiten weiterzugeben.

Bodo Winter, Vorsitzender des BDS Hessen e.V und Schild Schiedsamt
Bodo Winter, Vorsitzender des BDS Hessen e.V und Schild Schiedsamt

Weitere Informationen

Weitere Informationen können auf den folgenden Seiten eingeholt werden:

Vortrag Bodo Winter, Vorsitzender des BDS Hessen e.V., bei einer Veranstaltung
Bodo Winter, Vorsitzender des BDS Hessen e.V., bei einer Vortragsveranstaltung