- Mindestalter: 14 Jahre
- Keine Fahrerlaubnis erforderlich
- Allgemeine Betriebserlaubnis (deutsche Zulassung)
- Versicherungskennzeichen (jährlich ab dem 1. März neu)
- Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) am Fahrgestell
- Typenschild am Fahrzeug
- Ausstattung mit zwei Bremsen, Beleuchtung und Klingel
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
Für E-Scooter gelten ähnliche Verkehrsregeln wie für Radfahrende:
- Nutzung von Radwegen, sofern vorhanden
- Fahrbahn nutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist
- Verbot der Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen
- Keine Mitnahme weiterer Personen!
Wichtig: Das Gehör darf während der Fahrt nicht beeinträchtigt sein (z. B. durch Kopfhörer).
Eine Helmpflicht besteht nicht, wird jedoch dringend empfohlen, da es bei Unfällen häufig zu schweren Kopfverletzungen kommt.
Alkohol und Drogen:
Für Fahrende unter 21 Jahren sowie in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze. Auch der Konsum anderer berauschender Mittel ist untersagt.
Danach gelten die gleichen gesetzlichen Grenzwerte wie beim Führen von Kraftfahrzeugen.
Mögliche Verstöße und Konsequenzen:
Verstöße können teuer werden und weitreichende Folgen haben:
- Handynutzung: 100 Euro, 1 Punkt
- Rotlichtverstoß: 60–100 Euro, 1 Punkt
- Fahren in verbotenen Bereichen: ab 50 Euro
- Gefährdung von Personen: 60 Euro, 1 Punkt
- Nutzung durch Kinder unter 14 Jahren: 90 Euro, 1 Punkt für den Verantwortlichen des Scooters
Punkte in Flensburg und Straftaten:
Auch ohne Führerschein können Punkte in Flensburg gesammelt werden!
Diese können sich später negativ auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis auswirken.
Schwerwiegender sind Straftaten, etwa:
- Fahren ohne Versicherungsschutz: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- Alkohol- oder Drogenkonsum im Straßenverkehr: Bußgelder und Punkte oder strafrechtliche Konsequenzen