E-Scooter

Polizeipräsidium Mittelhessen

Mit dem E-Scooter ans Ziel: Aber Sicher!

Die Anzahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen, besser bekannt als elektrische Roller oder E-Scooter, nimmt auch in Mittelhessen zu. Die Polizei gibt Tipps für eine sichere Fahrt.

Nachdem im Jahr 2024 noch 95 Unfälle im Zuständigkeitsbereich des mittelhessischen Präsidiums registriert wurden, weist die Statistik für das Jahr 2025 insgesamt 157 Verkehrsunfälle aus. Auch die Zahl der verletzten Personen stieg deutlich an. 2025 erlitten insgesamt 111 Menschen bei E-Scooter-Unfällen Verletzungen, rund 85 Prozent mehr als im Vorjahr.

Auch im Laufe der letzten Wochen ereigneten sich mehrere Unfälle, bei denen Personen, darunter Kinder, teils schwere Verletzungen erlitten:

  • So stürzten kürzlich in Lahntal zwei 13-Jährige mit einem E-Scooter. Beide Kinder wurden verletzt, eines davon schwer.
  • Ein 55-Jähriger erlitt Anfang Juli leichte Verletzungen, als er in Nidda alkoholisiert von seinem Roller fiel. Sein Gefährt war zudem nicht versichert.
  • In Wetzlar beförderte eine 14-Jährige eine 15-Jährige auf ihrem E-Roller. Die Fahrerin verlor die Kontrolle und kam zu Fall. Sie und ihre Mitfahrerin wurden schwer verletzt. Der Unfall ereignete sich ebenfalls in den vergangenen Wochen.
  • Ein 21-jähriger Gießener war auf den ersten Blick ordnungsgemäß unterwegs. Bei der Kontrolle Mitte Juli in Gießen stellten Beamte allerdings fest, dass der Roller mit 32 km/h schneller als erlaubt fuhr. Offenbar wurde die Software manipuliert. Damit war nicht nur die Betriebserlaubnis erloschen, sondern der Mann hätte zudem die Führerscheinklasse A1 benötigt. Da er diese nicht besitzt, muss er sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

E-Roller dürfen ohne eine Prüfung gefahren werden. Das Mindestalter dazu beträgt 14 Jahre. Es darf nur eine Person auf dem Roller stehen, das Befördern von weiteren Personen ist nicht erlaubt. Das dient nicht zuletzt der eigenen Sicherheit. E-Scooter dürfen maximal 20 km/h schnell sein, zudem müssen sie versichert werden, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Eine gesetzliche Helmpflicht existiert nicht. Manche Modelle werden speziell als "Kinder-E-Roller" zum Kauf angeboten. Diese unterliegen allerdings denselben Regeln, es gelten somit keine Ausnahmen für Mindestalter, Versicherungspflicht und die übrigen Bestimmungen.

Die Polizei möchte, dass alle möglichst sicher an ihr Ziel gelangen.

Folgende Tipps helfen:

  • Helm: Schlecht für die Frisur, gut für den Kopf! Was für Fahrrad gilt, greift auch hier. Auch wenn es keine Pflicht ist: Schaltet den Kopf ein und zieht einen Helm auf!
  • Mindestalter: Es mag verlockend sein, aber erst ab 14 Jahren ist das Fahren der Roller erlaubt. Haltet euch daran!
  • Mitnahme von Personen: Es kann nicht nur gefährlich sein, sondern auch zu schweren Unfällen führen. Bitte nur alleine auf dem E-Roller fahren!
  • Versicherung: Nicht nur Pflicht, sondern wichtig, damit ihr im Fall der Fälle abgesichert seid!
  • Alkohol und Drogen: Die Regeln dazu sind analog zu den übrigen Kraftfahrzeugen. Am besten ist ohnehin: Wer fährt, trinkt nicht!
  • Unterwegs: Fahren nur auf Radwegen, Radstreifen oder der Fahrbahn, nicht auf Gehwegen. Achtet auf rote Ampeln, nehmt die Kopfhörer aus den Ohren und lasst die Finger weg vom Handy!
  • Generell: Versetzt euch in andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, nehmt Rücksicht und achtet aufeinander. So tragt ihr dazu bei, dass alle möglichst sicher ans Ziel kommen! Sprecht zudem mit eurer Familie, an eurer Schule und mit eurem Umfeld über diese wichtigen Regeln!

Das wichtigste in Kürze:

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Keine Fahrerlaubnis erforderlich
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (deutsche Zulassung)
  • Versicherungskennzeichen (jährlich ab dem 1. März neu)
  • Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) am Fahrgestell
  • Typenschild am Fahrzeug
  • Ausstattung mit zwei Bremsen, Beleuchtung und Klingel
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h

 

Für E-Scooter gelten ähnliche Verkehrsregeln wie für Radfahrende:

  • Nutzung von Radwegen, sofern vorhanden
  • Fahrbahn nutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist
  • Verbot der Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen
  • Keine Mitnahme weiterer Personen!

Wichtig: Das Gehör darf während der Fahrt nicht beeinträchtigt sein (z. B. durch Kopfhörer).

Eine Helmpflicht besteht nicht, wird jedoch dringend empfohlen, da es bei Unfällen häufig zu schweren Kopfverletzungen kommt.

 

Alkohol und Drogen:

Für Fahrende unter 21 Jahren sowie in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze. Auch der Konsum anderer berauschender Mittel ist untersagt.

Danach gelten die gleichen gesetzlichen Grenzwerte wie beim Führen von Kraftfahrzeugen.

 

Mögliche Verstöße und Konsequenzen:

Verstöße können teuer werden und weitreichende Folgen haben:

  • Handynutzung: 100 Euro, 1 Punkt
  • Rotlichtverstoß: 60–100 Euro, 1 Punkt
  • Fahren in verbotenen Bereichen: ab 50 Euro
  • Gefährdung von Personen: 60 Euro, 1 Punkt
  • Nutzung durch Kinder unter 14 Jahren: 90 Euro, 1 Punkt für den Verantwortlichen des Scooters

 

Punkte in Flensburg und Straftaten:

Auch ohne Führerschein können Punkte in Flensburg gesammelt werden!

Diese können sich später negativ auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis auswirken.

Schwerwiegender sind Straftaten, etwa:

  • Fahren ohne Versicherungsschutz: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Alkohol- oder Drogenkonsum im Straßenverkehr: Bußgelder und Punkte oder strafrechtliche Konsequenzen