Gießen. Wie gelingt für die Opfer einer Gewalttat eine gute Vernetzung zwischen Polizei und Versorgungsverwaltung vor Ort? Welche Kommunikationswege haben sich bewährt? Und wie können bestehende Strukturen genutzt werden, um frühzeitig und bedarfsgerecht zu unterstützen? Diese und weitere Fragen standen im Mittelpunkt eines interdisziplinären Erfahrungsaustauschs zwischen der hessischen Polizei und Versorgungsverwaltung, zu dem das Regierungspräsidium (RP) Gießen in seinen Hauptsitz an den Landgraf-Philipp-Platz eingeladen hatte.
Wer Opfer einer Gewalttat wird, etwa durch einen körperlichen Angriff, einen schweren Raubüberfall oder sexualisierte Gewalt, kann einen Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung haben. Während die Polizei häufig den ersten Kontakt zu den Betroffenen hat, bietet die Versorgungsverwaltung auf Grundlage des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) Unterstützung bei der Bewältigung gesundheitlicher und wirtschaftlicher Folgen einer Gewalttat – insbesondere durch schnelle Hilfen wie die Betreuung in einer Traumaambulanz oder die Begleitung durch das Fallmanagement.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand deshalb auch die praktische Zusammenarbeit vor Ort. Diskutiert wurden insbesondere bewährte Wege der Kommunikation und Informationen, die frühzeitige Vermittlung von Betroffenen an geeignete Unterstützungsangebote sowie Möglichkeiten, bestehende Hilfestrukturen noch besser miteinander zu vernetzen. Auch die Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren des Opferschutzes und das abgestimmte Vorgehen bei besonderen und größeren Schadenslagen wurden in den Blick genommen.
An der Veranstaltung nahmen der hessische Landesopferschutzbeauftragte Reza Rezai Hagh, Opferschutzbeauftragte der hessischen Landespolizei sowie Opferschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren der Polizeidirektionen teil. Auf der Seite der Versorgungsverwaltung waren Vertreterinnen und Vertreter der sechs Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales sowie des RP Gießen aus dem Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts vertreten.
Der offene und konstruktive Austausch ermöglichte es den Beteiligten, die jeweiligen Arbeitsweisen und Perspektiven besser kennenzulernen, Erfahrungen aus der Praxis zusammenzuführen und gemeinsame Potenziale für die künftige Zusammenarbeit auszuloten. Dabei wurde deutlich, wie wichtig kurze Kommunikationswege, verlässliche Ansprechpersonen und das gegenseitige Wissen um bestehende Unterstützungsmöglichkeiten sind.
Der erste interdisziplinäre Erfahrungsaustausch bot wertvolle Impulse für die weitere Zusammenarbeit und unterstrich den Mehrwert einer engen Vernetzung von Polizei und Versorgungsverwaltung. Das Format soll künftig jährlich fortgeführt werden, um den fachlichen Dialog dauerhaft zu etablieren und die gemeinsamen Strukturen für einen wirksamen Opferschutz in Hessen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die wichtigste Erkenntnis lautete: Je besser die beteiligten Stellen vernetzt sind, umso gezielter können Betroffene die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.
Grundlage des Treffens ist die im Juni geschlossene VerwaltungsvereinbarungÖffnet sich in einem neuen Fenster zwischen dem Hessischen Landeskriminalamt und dem Regierungspräsidium Gießen. Mit ihren Unterschriften hatten der Präsident des Hessischen Landeskriminalamts, Daniel Muth, und der damalige Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich die Zusammenarbeit im Opferschutz weiter gestärkt. Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist die regelmäßige fachliche Vernetzung, insbesondere durch einen jährlichen interdisziplinären Erfahrungsaustausch.