Unter der Häuslichen Gewalt wird ein breites Feld an Straftaten subsumiert. Dabei handelt es sich um Delikte wie beispielsweise Körperverletzung, Stalking, Bedrohung und Sexualdelikte bis hin zum Tötungsdelikt.
Der hessenweite Anstieg der Fallzahlen Häuslicher Gewalt ist auch in Frankfurt zu verzeichnen. Die Delikte stiegen im Vergleich zum Vorjahr weiter an und erreichen mit 2.281 Fällen einen neuen Höchststand (+ 10,7 %). Auch in diesem Deliktsbereich spielt die zunehmende Verrohung der Gesellschaft eine Rolle. Darüber hinaus führt ein sensibleres Anzeigeverhalten dazu, dass früher oftmals unbekannt gebliebene Taten nun durch eine Anzeige der betroffenen Personen vom Dunkel- ins Hellfeld überführt werden.
Die Polizei reagiert auf diese Entwicklung mit vielfältigen Maßnahmen: Den Geschädigten, bei denen es sich zu 80 Prozent um Frauen handelt, wird mit Bekanntwerden eines derartigen Sachverhaltes unverzüglich ein umfangreiches Hilfsangebot unterbreitet.
„Es war vor drei Jahren die richtige Entscheidung, die zentrale Bearbeitung der Häuslichen Gewalt in der Kriminaldirektion zusammen mit einem Gefährdungslagenmanagement als ein fest implementierter Teil des Gewaltschutzkommissariats einzurichten, Das maßgebliche Ziel dieses Kommissariats ist es weiterhin, frühzeitig Hochrisikofälle zu detektieren und durch polizeiliche Maßnahmen das Risiko einer schweren Gewalttat abzuwehren. Neben der intensiven Betreuung des Opfers steht hierbei der Aggressor als Risikofaktor im Fokus“, so Herr Lekic.
Um dem Phänomen der Häuslichen Gewalt ganzheitlich, also auf repressiver und präventiver Ebene, gezielt zu begegnen, finden Gefahrenabwehr, Ermittlungen und Prävention in enger Zusammenarbeit mit externen Behörden und Institutionen statt. So ist die Intensivierung der Bekämpfung Häuslicher Gewalt und der aktive Schutz von Opfern noch besser möglich. Jeder einzelne Fall durchläuft eine Risikobewertung durch das Gefährdungslagenmanagement, welche eine Bandbreite an Maßnahmen wie Gefährderansprachen, Platzverweise und polizeiliche Wegweisungsverfügungen bis hin zu mehrtägigen Ingewahrsamnahmen zur Folge haben kann.
Immer häufiger erfolgt der Einsatz der elektronischen Fußfessel, um eine polizeiliche Wegweisungsverfügung zu überwachen und die Opfer noch wirksamer zu schützen.
Seit der Änderung des § 31a HSOG im Dezember 2024 wurden im Zuständigkeitsgebiet des PP Frankfurt am Main 19 Erstanträge für den Beschluss einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) gestellt.
Verstößt der Gefährder mehrfach und vorsätzlich gegen die Auflagen der EAÜ, wird er auf richterlichen Beschluss in Gewahrsam genommen, bis er glaubhaft darlegt, dass er sich nach seiner Entlassung an die Auflagen der EAÜ halten wird. Darüber hinaus wird bei Auflagenverstößen ein Strafverfahren eingeleitet.